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Antragsverfahren zur steuerlichen Forschungsförderung
Für die steuerliche Forschungsförderung ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Zuerst wird ein Antrag auf eine FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gestellt. Diese fachkundige Stelle prüft, ob das Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Gesetzes entspricht. Ist dies der Fall, erhält das Unternehmen von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einen Bescheid. An diesen Bescheid ist das Finanzamt gebunden. In nächsten Schritt reicht das Unternehmen diesen Bescheid zusammen mit einem Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt ein. [...]