Seit dem 1. Januar 2020 gibt es das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung.

Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung) sind grundsätzlich förderfähig. Es gibt keine Einschränkung auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten.

Die entsprechende steuerliche Förderung erfolgt in Form einer Forschungszulage. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen. Die neue Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen.

Schon für die Vergabe eines Forschungsauftrages auf Grund des Fehlens eigener Forschungskapazität ist eine Förderung möglich. Auch Unternehmen in der Verlustphase wie beispielsweise Start-ups werden gefördert.

Weitere Infos finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.