Für die steuerliche Forschungsförderung ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Zuerst wird ein Antrag auf eine FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gestellt. Diese fachkundige Stelle prüft, ob das Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Gesetzes entspricht. Ist dies der Fall, erhält das Unternehmen von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einen Bescheid. An diesen Bescheid ist das Finanzamt gebunden. In nächsten Schritt reicht das Unternehmen diesen Bescheid zusammen mit einem Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt ein.
Für die Einreichung des eigenen Forschungsvorhabens bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) sind mehrere Schritte erforderlich:
- Online Registrierung
- Ausfüllen des Antragsformulars
- Einreichen des Antrags sowohl online als auch postalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift
- Prüfen des Antrags
- Erstellen des Bescheids
Genaueres findet man im Leitfaden für die Antragstellung.
Ab sofort können Anträge auf Bescheinigung unter www.bescheinigung-forschungszulage.de gestellt werden.